Leitfaden zur Gehaltsabrechnung in Polen
Personal- und Gehaltsabrechnung in Polen
Gut zu wissen
- Lokale Währung: Polnischer Złoty (PLN)
- Mindestlohn: 4.300 PLN/Monat. Durchschnittliches Gehalt: 8038,41 PLN/Monat
- Steuerjahr: 1. Januar – 31. Dezember
- Gesetzliche Arbeitszeiten: 40 Stunden/Woche
Über Polen
Polen ist das größte der osteuropäischen Länder, die im Mai 2004 der EU beigetreten sind. Mit einer Bevölkerung von etwa 39 Millionen zählt es zu den einflussreichsten und bemerkenswertesten Ländern Mittel- und Osteuropas. Polen ist eine stabile Demokratie mit einer wirklich faszinierenden Geschichte, einem großen kulturellen Erbe und mehreren Gebieten von außergewöhnlicher natürlicher Schönheit.
Ein Reiseziel, das vor der Krise als eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften weltweit galt und nach der Krise die am schnellsten wachsende Volkswirtschaft in Europa war. Starke makroökonomische Grundlagen, eine stabile Inlandsnachfrage, eine flexible Finanzpolitik und ein günstiges Geschäftsumfeld haben Polen zu einem besseren Standort für Investoren gemacht.
Polen gilt als der neue Wachstumsmotor Europas und als natürlicher Marktführer in Mittelosteuropa (MOE).
Sozialversicherung in Polen
Pflichtbeiträge in Polen sind:
Mutterschaft
Invaliditäts- und Todesfallversicherung (die jährliche Obergrenze beträgt das 30-fache des monatlichen nationalen Gehalts)
Altersversicherung
Berufsunfallversicherung und Berufskrankheiten (die Beiträge der Arbeitgeber variieren je nach Risiko von Arbeitsunfällen)
Arbeitslosenversicherung und Beschäftigungsgarantiefonds
Die Höhe der Arbeitnehmerbeiträge ist für Selbstständige unterschiedlich. Für den Bereich Landwirtschaft fallen besondere Beiträge an. Lohnbeiträge werden an die Sozialversicherungsanstalt Zakład Ubezpieczeń Społecznych (ZUS) gezahlt.
Sozialbeiträge in Polen
Die folgende Tabelle zeigt die Beitragsprozentsätze für Angestellte.
| Beiträge | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|
| Krankheit-Mutterschaft | 11,45 % (1) | – |
| Behinderung und Tod (2) | 1,50 % | 6,50 % |
| Alter (2) | 9,76 % | 9,76 % |
| Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten | Zwischen 0,40 % und 8,12 % (3) | |
| Arbeitslosenversicherung | – | 2,45% (4) |
| Mitarbeitergarantiefonds | – | 0,10 % |
- (1) 2,45 % des Beitrags werden zur Finanzierung von Geldleistungen und 9 % zur Finanzierung der Gesundheitsfürsorge verwendet.
- (2) Die jährliche Obergrenze beträgt das 30-fache des landesweiten durchschnittlichen Monatslohns, d. h. 157.770 PLN.
- (3) Der Beitrag des Arbeitgebers zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten richtet sich nach den Risiken der Unternehmenstätigkeit. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern tragen 1,6 % bei.
- (4) Der Beitrag wird von einem Gehalt abgezogen, das mindestens dem nationalen Mindestlohn entspricht.
Hinweis: Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeitern, deren Belegschaft weniger als 6 % behinderte Mitarbeiter hat, müssen eine Steuer an den staatlichen Fonds für die Rehabilitation behinderter Menschen (PFRON) zahlen.
Quelle: The Cleiss
Quellensteuer
In Polen unterliegen alle Einwohner oder Auswanderer mit wirtschaftlichen Interessen, die während des Steuerjahres mehr als 183 Tage in Polen gelebt haben, dem polnischen Steuersystem. Der progressive Einkommensteuersatz ist wie folgt begrenzt:
18% for wages of less than 85 528 zlotys a year, less the tax-reducing amount of PLN 556.02
Für Löhne über 85.528 PLN 15.395 Zloty + 32 % des Einkommens über 85.528 Zloty.
Für die Arbeitnehmer erhebt der Arbeitgeber eine monatliche Steuer auf den ihnen zustehenden IRPP, wodurch eine einfache Regularisierung der Beträge am Jahresende durchgeführt wird. Alle Arten von Einkünften sind steuerpflichtig, wie Löhne, Prämien, Einkünfte aus Waren usw.
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