Leitfaden zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in Deutschland
Personal- und Gehaltsabrechnung in Deutschland
Gut zu wissen
- Landeswährung: Euro (EUR)
- Mindestgehalt: 12,82 € brutto pro Stunde (seit 1. Januar 2025).
- Steuerjahr: 1. Januar – 31. Dezember
- Gesetzliche Arbeitszeiten: 40 Stunden bei einer 5-Tage-Woche / 48 Stunden bei einer 6-Tage-Woche.
Über Deutschland
Deutschland gilt als eines der gastfreundlichsten Länder der Welt für Unternehmen, die in ihren Markt expandieren möchten. Es ist Europas größte Volkswirtschaft und bietet Arbeitgebern Zugang zu gut ausgebildeten Arbeitskräften.
Das Land bietet viele Vorteile für Unternehmen, aber für jedes Unternehmen, das nach Deutschland expandieren möchte, kann es ein komplizierter und zeitaufwändiger Prozess sein, mit den dort geltenden Gesetzen für Lohn- und Gehaltsabrechnung und Personalwesen Schritt zu halten.
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Deutsche Einkommensteuer (Einkommensteuer) Die Lohnsteuerberechnung basiert auf dem deutschen Einkommensteuergesetz („EStG Einkommenssteuergesetz“) in Verbindung mit den Lohnsteuervorschriften („LStR-Lohnsteuerrichtlinien“). In Deutschland ist die Einkommensteuer progressiv und ihr Steuersatz richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen des Steuerpflichtigen. Das heißt, mit jedem Euro, den der Arbeitnehmer mehr verdient, erhöht sich der Einkommensteuersatz – im unteren Einkommensbereich steigt die Besteuerung gleichmäßig an, im höheren Einkommensbereich steigt die Besteuerung sogar noch stärker an. Die Steuersätze variieren zwischen 14 % und 45 %, beginnend bei 14 % für Einkünfte, die derzeit über 12.096 Euro pro Jahr liegen, und enden beim Spitzensteuersatz von 45 %, mit einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % (entspricht effektiv 47,48 %) für Einkünfte über 277.826 Euro pro Jahr. Für ein Paar oder eine Familie verdoppelt sich der Preis. Es gibt keine festen Prozentsätze für die Lohnsteuer, aber Steuerklassen. Die folgende Liste definiert die 6 verschiedenen Steuerklassen, die auf dem Familien- und Familienstand des Arbeitnehmers basieren.
Lohnsteuerklasse 1 – gewährt für Alleinstehende (oder Verheiratete, die getrennt leben)
Lohnsteuerklasse 2 – wird Alleinstehenden gewährt, die mindestens ein Kind haben.
Lohnsteuerklasse 3 – wird Verheirateten gewährt, wenn der Ehegatte die Lohnsteuerklasse 5 akzeptiert.
Lohnsteuerklasse 4 – wird Verheirateten gewährt, wenn der Ehegatte die Lohnsteuerklasse 4 akzeptiert.
Lohnsteuerklasse 5 – wird Verheirateten gewährt, wenn der Ehegatte die Lohnsteuerklasse 3 akzeptiert.
Lohnsteuerklasse 6 – wird allen Personen gewährt, die gleichzeitig bei mehr als einem Arbeitgeber arbeiten.
Solidaritätszuschlag
Steuerzahler müssen außerdem den Solidaritätszuschlag zahlen, eine Steuer, die 5,5 % der Einkommensteuer entspricht. Ab 2021 gilt der Solidaritätszuschlag nicht mehr für mittlere und untere Einkommen, so dass bis zu einem jährlichen Lohnsteuerbetrag von 19.950 Euro für Alleinstehende und 39.900 Euro für Verheiratete künftig kein Solidaritätszuschlag mehr fällig wird.
Kirchensteuer
In Deutschland muss jeder, der sich zum katholischen oder evangelischen Glauben bekennt, Kirchensteuer zahlen. Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland, in dem Sie wohnen, entweder 8 oder 9 % der Einkommensteuer.
| Steuerpflichtiges Einkommen für einen einzelnen Arbeitnehmer | Steuerpflichtiges Einkommen für ein Paar/eine Familie | Menge |
|---|---|---|
| 0 to 12.096 € | 0 to 24.192 € | 0% |
| 12.096 € to 68.429 € | 24.192 € to 13.,858 € | 14% to 42% |
| 68.430 € to 277.825 € | 136.860 € to 555.650 € | 42% |
| 277.826 € and above | 555.652 € and above | 45% |
Sozialversicherungsbeitrag in Deutschland
Der Sozialversicherungsbeitrag (Lohnbeitrag) besteht in Deutschland aus 5 Versicherungszweigen
Krankenversicherung (Krankheit und Mutterschaft),
Renten (Alter, Invalidität, Tod),
Arbeitslosigkeit,
Arbeitsunfälle,
Pflegeversicherung.
| Beiträge | Arbeitgeber | Mitarbeiter |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (14,6 %) | 7,3% (1) | 7,3% |
| Rente (Alter, Invalidität, Tod) (18,6 %) | 9,3% | 9,3% |
| Arbeitslosigkeit (2,4 %) | 1,2% | 1,2% |
| Arbeitsunfälle | % basierend auf der Branche und dem Risiko | – |
| Pflegeversicherung (3.05) | 1,525% (2) | 1,525% (2) |
| Insolvenzbeitrag | 0.15 (3) | – |
| Gesamt (ohne Arbeitsunfälle) | Rund 21 % | Rund 20 % |
- (1) Beim Regelbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (und dem Zusatzbeitrag) in Deutschland für das Jahr 2025 von 14,6 % werden die Beiträge bis zu einer Jahreseinkommensgrenze von 66.150 Euro angerechnet. Darüber hinausgehende Einkünfte unterliegen nicht der Beitragspflicht.
- (2) Für die Pflegeversicherung zahlen Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, einen Zusatzbeitrag von 0,35 %.
- (3) Der allein vom Arbeitgeber zu zahlende Insolvenzbeitrag beträgt 0,15 %, bis zur Einkommensgrenze von 84.600 Euro jährlich (in den neuen Bundesländern 81.000 Euro).
Sammlung
Für alle Zweige außer der Unfallversicherung sind die Krankenkassen für den Beitragseinzug zuständig. Die Beiträge für Arbeitsunfälle sind je nach Tätigkeitsbereich des Unternehmens an die zuständige Berufsgenossenschaft zu entrichten.
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Quellen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/EN/Versicherung/versicherung_node.html
- https://taxsummaries.pwc.com/germany/individual/other-taxes
- https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/willkommensflyer_pdf_text/englisch.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/zahlen-und-grenzwerte/beitragsbemessungsgrenzen-2033026?tkcm=ab
- https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2025.html
- https://www.cleiss.fr/docs/cotisations/allemagne.html
- https://grenzinfo.eu/en/increase-in-the-minimum-wage-in-the-netherlands-and-germany-as-of-1-january-2025/
- https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/EN/Versicherung/versicherung_node.html
- KI: https://gemini.google.com/app/27dcd14bda0e105c